Google Tag Manager, Google Analytics 4 & Google Ads Tracking: Allgemeine Fragen
Erstelle ein Property bzw. gehe in deine vorhandene Property in Google Analytics und navigiere zu Verwaltung (unten links) und dann zu „Datenstreams“. Wähle den entsprechenden Datenstream aus. Die GA4-ID findest du rechts oben (Mess-ID). Google Hilfe
Navigiere in Google Ads zu → Zielvorhaben → Conversions → Zusammenfassung. Öffne die gewünschte Conversion. Unter Tag-Einrichtung findest du die Conversion-ID und Conversion-Label.
Mit dem Google Tag Assistant kannst du die Implementierung und Funktionsweise deiner Google-Tags auf der Website prüfen und debuggen. Du siehst dort, ob die Tags korrekt eingebunden sind und wie sie ausgelöst werden („feuern“).
Du erreichst den Tag Assistant auch direkt aus dem Google Tag Manager, indem du dort die Funktion „In Vorschau ansehen“ nutzt. So kannst du in Echtzeit testen, welche Tags bei welcher Aktion im Shop ausgelöst werden.
GTM bietet dir eine zentrale Verwaltungsoberfläche für alle Tracking-Tags. Mit gtag.js bindest du nur Google Analytics direkt ein, ohne zusätzliche Verwaltung oder Erweiterbarkeit.
Neue Properties in Google Analytics 4 zeigen Daten in der Regel nicht sofort an. Nutze zunächst den „Echtzeit“-Bericht, um zu prüfen, ob Aktivitäten erkannt werden.
Wenn keine Daten erscheinen, prüfe bitte Folgendes:
- Ist deine GA4-Mess-ID korrekt eingetragen?
- Wurde der Consent durch den Besucher erteilt (Zustimmung zu den Cookies)?
- Ist ein Adblocker aktiv, der das Tracking blockieren könnte?
Nein, das Addon ist nicht notwendig, da die Unterstützung für den Consent Mode V2 unabhängig vom Shopware Consent Manager ist.
Mit der Erweiterung kann jeweils nur eine Adwords ID und eine Analytics ID genutzt werden. Es ist nicht möglich, mehrere Snippets gleichzeitig zu verwenden, zum Beispiel für UA und GA4.
Die Meldung „A tag read consent before a default was set“ bedeutet, dass kein Default für den Constent Mode V2 gesetzt wurde. Dies ist von uns bewusst so umgesetzt worden, da wir erst nach Bestätigung durch den User den Constent Mode V2 setzen. Dies ist aus Sicht der DSGVO das richtige Vorgehen.